Die Digitalisierung ist dabei kein Selbstzweck, sondern ein wirkungsvolles Werkzeug, um nachhaltiger zu arbeiten!
Ab dem 01. Januar 2025 wird die Nutzung der elektronischen Patientenakte in Deutschland für gesetzlich Versicherte verpflichtend. Diese Neuerung bringt nicht nur Chancen, sondern auch rechtliche Anforderungen für Arztpraxen mit sich. Alle Arztpraxen, die gesetzlich versicherte Patienten behandeln, sind dazu angehalten, die ePA in ihren Praxisalltag zu integrieren und sicherzustellen, dass alle relevanten Gesundheitsinformationen korrekt und aktuell eingetragen werden. Praxismanager müssen sicherstellen, dass die IT-Infrastruktur und das Personal darauf vorbereitet sind, die ePA effizient zu nutzen.
Dies bedeutet auch, dass Arztpraxen technische Schnittstellen zu den Systemen der Krankenkassen schaffen müssen, um einen reibungslosen Datenfluss zu gewährleisten. Der Wechsel von papierbasierten zu digitalen Systemen wird für viele Praxen eine große Umstellung bedeuten, die rechtzeitig und mit entsprechender Vorbereitung umgesetzt werden muss.
Ein weiterer wichtiger Aspekt im Rahmen derneuen gesetzlichen Vorgaben ab 2025 ist die Erweiterungder Patienteneinwilligung.
Patienten müssen weiterhin aktiv zustimmen,welche Gesundheitsakteure auf ihre ePA zugreifen dürfen. Allerdings wird der Prozess der Einwilligung und die Verwaltung der Zugriffsrechte durch neue Regelungen vereinfacht. Ab 2025 werden Gesundheitsdaten automatisch in der ePA hinterlegt, und die Patienten müssen explizit festlegen, wenn sie den Zugriffeinschränken wollen.
Für Praxismanager bedeutet dies, dass sie sicherstellen müssen, dass die Patienten über ihre Rechte und Möglichkeiten zur Verwaltung der Zugriffsrechte umfassend informiert sind. Hier sind Schulungen und die Bereitstellung von Informationsmaterialien entscheidend, um das Vertrauen der Patienten in die ePAzu stärken und Datenschutzfragen proaktiv zu adressieren.
Neben der Pflicht zur Nutzung der ePA gibt es ab 2025 auch neue Anforderungen an die erweiterten Funktionen der Akte. So müssen ab diesem Datum Medikationspläne, Impfdaten und Notfalldaten in der ePA integriert werden. Diese Erweiterungen sind für Patienten besonders relevant, da sie es ermöglichen,alle wichtigen Gesundheitsinformationen an einem zentralen Ort zu speichern und jederzeit verfügbar zu machen.
Praxismanager müssen darauf vorbereitet sein, diese zusätzlichen Informationen strukturiert und korrekt in die ePA einzutragen. Auch die automatische Aktualisierung dieser Daten muss sichergestellt werden, damit die Informationen stets auf dem neuesten Stand sind. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit mit Apotheken, Krankenhäusern und weiteren Akteuren, die ebenfalls Zugriff auf diese Daten haben und sie pflegen können.
Die gesetzlichen Neuerungen zur elektronischen Patientenakte ab dem01.01.2025 markieren einen wichtigen Meilenstein in der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Sie stellen nicht nur neue Anforderungen an Arztpraxen und Praxismanager, sondern bieten auch erhebliche Vorteile für die Patientenversorgung. Praxismanager sind gefordert, diese Entwicklungen nicht nur umzusetzen, sondern aktiv mitzugestalten, indem sie ihre Praxen fit für die digitale Zukunft machen und sich auf die kommenden rechtlichen Vorgabenvorbereiten.
Die Weiterbildung zum „Digitalen Praxismanager“ bietet hierfür eine fundierte Grundlage, um die ePA und die damit verbundenen gesetzlichen Anforderungen kompetent zu integrieren und die Praxis optimal auf die digitale Transformation vorzubereiten.
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